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Coffeeshop (Niederlande) Ein Coffeeshop ist eine geduldete Verkaufsstelle sogenannter weicher Drogen in den Niederlanden. Coffeeshop in Amsterdam Nach wie vor ist, in Übereinstimmung mit dem UNO-Einheitsabkommen von 1961, der Handel und Besitz mancher Drogen illegal. Auf Empfehlung einer Kommission wurde der Regierung 1976 geraten, die Prioritäten der Polizei neu zu definieren, um diese zu entlasten. Mit der Reform des Opiumgesetzes wurde der Umgang mit weichen Drogen in den Niederlanden neu definiert. Nun wurde unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Strafverfolgung verzichtet. Inhaltsverzeichnis [Verbergen] 1 Auflagen und gesetzliche Bestimmungen 2 Genehmigung von Coffeeshops 3 Bekannte Coffeeshops 4 Coffeeshops in anderen Ländern 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 Einzelnachweise Auflagen und gesetzliche Bestimmungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] RockIt Amsterdam, ein kleiner Coffeeshop Das Betreiben ist mit Auflagen nach den AHOJG-Kriterien verbunden:[1] A (geen affichering) bedeutet: Keine Werbung, weder an der Außenfront des Cafés, noch in Form von Medienwerbung (Radio, Presse, Handzettel) oder durch Werbegeschenke wie Feuerzeuge, Kugelschreiber oder Sonstiges. H (geen harddrugs) bedeutet: Weder Verkauf harter Drogen noch die Duldung von Besitz oder Konsum derselben durch Gäste. O (geen overlast) bedeutet: Keine Ruhestörung oder Belästigung von Anwohnern und Passanten. J (geen verkoop aan jeugdigen) bedeutet: Kein Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahren. G (geen verkoop van grote hoeveelheden) bedeutet: Keine großen Mengen, weder beim Verkauf an Gäste (max. 5 g pro Person und Tag) noch beim Bestand im Café (maximal 500 g). Bei einer Gesetzesnovellierung im Jahr 1995 wurden die Bestimmungen verschärft: Cannabis darf seitdem nur noch an Personen über 18 Jahre verkauft werden und nur in einer maximalen Menge von 5 g pro Person. Zuvor war die Abgabe an Jugendliche ab 16 Jahren erlaubt und die Höchstverkaufsmenge lag bei 30